Darmstadt - Es dauerte geschlagene drei Stunden, bis die beiden Generalstaatsanwälte die 162 dicht beschriebenen Seiten ihrer Anklageschrift verlesen hatten. Abwechselnd, mit möglichst neutralen Stimmen trugen die Juristen die Scheußlichkeiten vor, die sie den neun Angeklagten nach jahrelanger Ermittlungsarbeit vorwerfen können. Es geht um den Besitz von Kinderpornos und um sexuellen Missbrauch.
Das Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt, das in dieser Woche begonnen hat, gehört nach Angaben der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft zu den bedeutendsten, die in Deutschland je gegen einen Kinderporno-Ring geführt worden sind. Die zwischen 30 und 58 Jahre alten Männer sollen über Jahre hinweg massenweise Bilder und Videos ausgetauscht haben, die den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen zeigen. Ludger G., 57, und Alexander B., 33, werden überdies beschuldigt, sich selbst an Kindern vergangen zu haben
Die erfolgreiche Anklage in diesem Fall täuscht jedoch darüber hinweg, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden generell eher schwach aufgestellt sind im Kampf gegen jedwede Form der Computerkriminalität. So gab einer der bekanntesten Kinderporno-Jäger des Landes, der sachsen-anhaltische Oberstaatsanwalt Peter Vogt, im vergangenen Jahr seinen Posten auf, weil er die "unhaltbaren Zustände" nicht länger ertrug.Quelle und vollständiger Bericht spiegel.de



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