Auch bei Internetverträgen auf`s Kleingedruckte achten! Trotz anhängigem Klageverfahren reißen Beschwerden gegen die Firma Antassia-GmbH nicht ab.

Donnerstag, 2. September 2010

Auf Grund sich häufender Beschwerden über Internetangebote der Firma Antassia GmbH, z. B. www.top-of-software.de , sehen wir uns veranlasst zu informieren, dass die Firma durch unseren Dachverband, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), bereits abgemahnt wurde.
Die Firma wurde aufgefordert es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Verbrauchern im Internet das Herunterladen von Software anzubieten, ohne den Preis deutlich erkennbar zu machen.
Ferner wurde die bestehende Vorleistungsklausel - 12 Monate im Voraus zu bezahlen – beanstandet.
Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, ist derzeit ein Klageverfahren am Landgericht Mainz,
Aktenzeichen 4 O 229/10 anhängig.

Quelle und vollständiger Bericht  vzb.de

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