Merkwürdige Vertragsklausel bei der Hamburger Sparkasse: Die Bank lässt sich bei Vorteilskonten von Kunden per Vertrag vom Bankgeheimnis entbinden und übermittelt personenbezogene Daten in die USA. Die Bank spricht von IT-Dienstleistungen - Datenschützer sehen die Vertragsklausel kritisch.
Das sogenannte Vorteilskonto der Hamburger Sparkasse bietet allerlei mehr oder minder exklusiven Schnickschnack: goldene Kreditkarte, Rabattaktionen bei Web-Shops, günstigere Eintrittskarten und so weiter. Ein besonderes Extra verbirgt sich im Kleingedruckten des Rahmenvertrags (
PDF-Dokument) für das Konto. Darin steht, dass der Kunde sich damit einverstanden erklärt, dass bestimmte personenbezogene Daten von der Sparkasse an ein weiteres Unternehmen und von diesem Dienstleister wiederum an eine US-Firma in Connecticut übertragen und dort ausgewertet werden dürfen.
Die Klausel ist in vielerlei Hinsicht bemerkenswert: Eine deutsche Bank lässt Informationen zu Vorteilskonten in den Vereinigten Staaten auswerten - das erwartet ein Kunde nun nicht unbedingt, wenn er bei einer lokalen Bank einen Vertrag abschließt.
Vage Kundeninformation per Vertragsklausel
Welche Daten die Bank überhaupt in die USA überträgt, erfährt der Kunde aus der Klausel nicht.
Quelle und vollständiger Bericht:
spiegel.de
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