Posts mit dem Label Olaf Tank werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Olaf Tank werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Kollege Tank agiert wirtschaftlich!

Donnerstag, 28. Oktober 2010

Ein Mandant hatte sich wegen des üblichen Schreibens des Kollegen Olaf Tank in Sachen Antassia GmbH (top-of-software.de) an uns gewendet. Nachdem wir das Zustandekommen des Vertrages bestritten hatten, nahm der Kollege Tank Abstand von seiner Forderung, war aber nicht bereit, die Gebühren für unser Tätigwerden zu übernehmen.

Quelle und vollständiger Bericht:  anwalt-dr-schnitzer.com
READ MORE - Kollege Tank agiert wirtschaftlich!

Erneut Abfuhr für den umstrittenen Anwalt Olaf Tank

Samstag, 23. Oktober 2010

Das Amtsgericht Osnabrück hat dem umstrittenen Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank eine weitere Abfuhr erteilt: Es verurteilte Tank zur Zahlung von 40 Euro Schadensersatz an einen Internetnutzer, von dem ursprünglich Tank Geld gefordert hatte – allerdings in betrügerischer Absicht, wie das Gericht in der Urteilsbegründung anführte.

Tank vertrat in zahlreichen Fällen ein Internetunternehmen, das im Netz Softwareprogramme anbot, die grundsätzlich unentgeltlich genutzt werden können. Der Kläger hatte sich im August 2009 durch Ausfüllen eines entsprechenden Formulars auf der Internetseite des Unternehmens angemeldet, um die Software herunterzuladen. In der Folge wurde ihm ein Jahresabo zum Preis von 96 Euro in Rechnung gestellt. Doch der Kläger verweigerte die Zahlung. Deshalb schaltete sich Tank ein und forderte mit anwaltlichem Schreiben die 96 Euro.
Dieser aber zahlte auch jetzt nicht, sondern beauftragte seinerseits einen Rechtsanwalt. Tank verzichtete daraufhin ohne weitere Umschweife auf die geltend gemachte Forderung.
Doch das reichte dem Kläger nicht. Er klagte vor dem Amtsgericht Osnabrück auf Zahlung der 40 Euro, die er für die Einschaltung seines Rechtsanwalts aufbringen musste. Mit Erfolg. Das Amtsgericht entschied, dass die für das Jahresabo erhobene Forderung nicht bestanden habe, was sowohl Rechtsanwalt Tank als auch der von ihm vertretenen Firma bekannt gewesen sei. Letztlich habe Tank also Beihilfe zu einem versuchten Betrug geleistet.
Ein Vertrag über das Jahresabo sei deshalb nicht zustande gekommen, weil dem Nutzer im Internet nicht eindeutig vermittelt werde, dass eine kostenlose Programmnutzung mit seiner Anmeldung entfalle. Das Internetunternehmen habe den Kläger insoweit getäuscht.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Amtsgericht hat die Berufung zum Landgericht Osnabrück wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit zugelassen, zumal Tank in Osnabrück tätig sei und in identischer Weise mehrere Internetfirmen vertrete.

Quelle und vollständiger Bericht: noz.de
READ MORE - Erneut Abfuhr für den umstrittenen Anwalt Olaf Tank

 
 
 
OPM erkennt an: Forderung für drive2u.de besteht nicht
Negative Feststellungsklage hatte Erfolg Die OPM Media GmbH des Frank Drescher wurde vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 203 C...

Blogs zum Thema Abzocke

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de Blogverzeichnis BlogPingR.de - Blog Ping-Dienst, Blogmonitor