Heute Morgen (17.02.) war am Landgericht Osnabrück der Prozessauftakt in einer Strafsache wegen gewerbs- und bandenmäßigen Erpressung und Betruges sowie Beihilfe hierzu. Angeklagt sind 6 Personen. Dazu gehören unter anderem Michael B. (Ulrichstein), Bernhard S. (München) Alexander J. K. (Frankfurt/Main), Wie auf der Webseite von Kanzlei Richter zu lesen ist. Mit den zuvor genannten Personen sind Michael Burat, Bernhard Syndikus und Alexander Kleinjung gemeint, wie aus gut unterrichteteten Kreisen zu erfahren war. Einen ersten Eindruck in Bildern vom Gerichtstermin können Sie sich auf Videomotionvermitteln.
Laut der 211 Seiten umfassenden Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Osnabrück sollen zwei der sechs Angeklagten im Frühjahr 2004 beschlossen haben, allein zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation in 7 Fällen regelmäßige Abmahnungen vorzunehmen, um danach Vertragsstrafen zu provozieren. In einem Teil dieser Fälle soll eine eigens hierfür gegründete Gesellschaft gegenüber diversen Firmen beklagt haben, sie hätte von einer bestimmten E-Mail-Adresse Werbeschreiben, Newsletter oder Grußkarten mit individuellen Inhalten erhalten. Diese sollen sich die beiden Angeklagten - zum Teil mithilfe eines dritten Angeklagten - selbst zugeschickt haben. Daraufhin sollen sie - teilweise über eine Münchener Anwaltskanzlei - die Firmen abgemahnt und unter Fristsetzung zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung dazu aufgefordert haben, sich zu verpflichten, für jeden Wiederholungsfall 5.000,00 € Vertragsstrafe zu zahlen. Unter anderem durch provozierte Vertragsstrafen sollen an die Angeklagten diverse Zahlungen geflossen sein.
Quelle und vollständiger Bericht: antiabzocknet.blogspot.com
landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de
Laut der 211 Seiten umfassenden Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Osnabrück sollen zwei der sechs Angeklagten im Frühjahr 2004 beschlossen haben, allein zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation in 7 Fällen regelmäßige Abmahnungen vorzunehmen, um danach Vertragsstrafen zu provozieren. In einem Teil dieser Fälle soll eine eigens hierfür gegründete Gesellschaft gegenüber diversen Firmen beklagt haben, sie hätte von einer bestimmten E-Mail-Adresse Werbeschreiben, Newsletter oder Grußkarten mit individuellen Inhalten erhalten. Diese sollen sich die beiden Angeklagten - zum Teil mithilfe eines dritten Angeklagten - selbst zugeschickt haben. Daraufhin sollen sie - teilweise über eine Münchener Anwaltskanzlei - die Firmen abgemahnt und unter Fristsetzung zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung dazu aufgefordert haben, sich zu verpflichten, für jeden Wiederholungsfall 5.000,00 € Vertragsstrafe zu zahlen. Unter anderem durch provozierte Vertragsstrafen sollen an die Angeklagten diverse Zahlungen geflossen sein.
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