Negative Feststellungsklage hatte Erfolg
Die OPM Media GmbH des Frank Drescher wurde vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 203 C 278/10, Urteil vom 18.11.2010) in die Schranken gewiesen: die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sei zu Recht erfolgt, außerdem sei kein Vertrag bei drive2u.de zustande gekommen, hieß es noch in einem dreiseitigen ausführlichen Hinweis des Gerichts. Das Gericht bezog sich darin auch auf ein anderes Urteil des AG Charlottenburg vom Februar 2010 (siehe Abofallen-Urteilsdatenbank)
Daraufhin hat die OPM "den Schwanz eingezogen" und anerkannt, dass die Forderung nicht besteht.
AG Berlin-Charlottenburg bezieht klar Stellung
Damit dürfte die ständige Rechtsprechung am AG Charlottenburg eine Tendenz gegen die OPM Media GmbH genommen haben. Zwar wurde noch im Sommer ein Verbraucherschützer zur Zahlung verurteilt, weil er wußte, dass drive2u.de Geld kostet. Von diesem Spezialfall aber einmal abgesehen, ist die Marschrichtung klar: negative Feststellungsklagen (NFK) in Berlin Charlottenburg sind durchaus ein probates Mittel, die Forderungen der OPM anzugehen.]Quelle und vollständiger Bericht: kanzlei-thomas-meier.de



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