Das Oberlandesgericht Wien hat in zweiter Instanz eine Entscheidung vom April bestätigt, nach der das Internetauktionshaus eBay ein österreichisches Betrugsopfer entschädigen muss (OLG Wien, 1 R 182/10g, hier als PDF-Datei). Das Gericht hat die Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) des Landes für zulässig erklärt, wovon eBay aber keinen Gebrauch machen will. Der Kläger hatte über die Plattform 1 kg Gold bestellt, im Voraus bezahlt aber nie erhalten. eBay hatte den Händler als "Platin-Power-Seller" ausgezeichnet und trotz mehrerer Warnungen nicht gesperrt.
Quelle und vollständiger Bericht: heise.de
Elitepartner Dr. Jost Schwaner macht den Türsteher
-
Dr. Jost Schwaner hat uns etwas mitzuteilen. Letzten Sonntag bei
SPIEGEL-TV. Ja, er mache den Türsteher für "Akademiker und Singles mit
Niveau". Das hört...
vor 12 Jahren



0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen