Das Berliner Landgericht hat Unternehmer Lars Windhorst zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer hohen Geldstrafe verurteilt.
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- Foto: dapd Lars Windhorst: Er wird wegen Veruntreuung verurteilt. Ins Gefängnis muss er nicht
Das Gericht ging davon aus, dass er mit den Geldern überwiegend Verbindlichkeiten der Firmen tilgte, um seine „unternehmerische Stellung zu erhalten“, aber auch „privaten Nutzen daraus zog“. Im Prozess hatte Windhorst über seinen Verteidiger „Fehler und Versäumnisse“ eingeräumt und darauf verwiesen, zugleich mehr als acht Millionen Euro in den Jahren aus privaten Mitteln in sein Firmengeflecht investiert zu haben. Den Angaben zufolge hatte er in „enormer Größenordnung Darlehen aufgenommen, um das Unternehmen zu retten“.
Quelle und vollständiger Bericht: welt.de



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