Langjährige Freiheitsstrafen für vier Betrüger

Samstag, 28. August 2010

Die vier Angeklagten im Quartett-Prozess wurden zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Sie haben gemäss gestriger Urteilseröffnung 58 Anleger betrogen und sie um 15 Millionen Franken erleichtert.
Die Angeklagten – Stefan Pracht* und Paul Klam* aus Deutschland sowie Peter Streit* aus Olten und Ernesto Protz* aus Aarburg – haben während zehn Jahren umfangreiche Vermögensdelikte begangen, wie Amtsgerichtspräsident Pierino Orfei gestern an der dreieinhalbstündigen mündlichen Urteilseröffnung sagte: «Verwerflich und egoistisch» sei das Handeln des Quartetts gewesen. So verloren die vertrauensseligen Anleger insgesamt 15 Millionen Franken.

Quelle und vollständiger Bericht a-z.ch/news

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